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   BSG, 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B   

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BSG, 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B (https://dejure.org/2014,11299)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B (https://dejure.org/2014,11299)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - B 13 R 411/13 B (https://dejure.org/2014,11299)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Köln - S 25 R 227/04
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 947/10
  • BSG, 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BSG, 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 S 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - NJW 2011, 1497).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus BSG, 06.05.2014 - B 13 R 411/13 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN).
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